Bade- und Saunaordnung der Paracelsus-Therme Bad Liebenzell mit Saunalandschaft Pinea

A1          Haus- und Badeordnung

§1 Zweck der Haus-und Badeordnung

  • Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Paracelsus-Therme und Sauna Pinea

§2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
  2. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus­ und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das entrichtete Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten. dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
  3. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der§ 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
  4. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul-und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
  5. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

§3 Öffnungszeiten, Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind an der Kasse einsehbar.
  2. Der Bade- bzw. Saunabereich  ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
  3. Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
  4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  5. Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
  6. Die an der Kasse erhaltene Zutrittsberechtigung (Coin) bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

§4 Zutritt

  1. Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
  2. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung (Coin) für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Zutrittsberechtigung (Coin) nicht zulässig.
  3. Der Badegast muss seinen Coin sowie folgende, vom Badbetreiber überlassene Gegenstände
    1. Spindschlüssel
    2. Leihartikel (Bademantel, Handtuch usw.)

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

4. Für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 16.  Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, sind möglich. Die Begleitpersonen haben die Kinder während der gesamten Aufenthaltszeit zu beaufsichtigen. Kinder unter 5 Jahren dürfen nur auf ärztliche Verordnung die Therme zur Inanspruchnahme der Bewegungstherapie nutzen.

5. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

6. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:

  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  • die Tiere mit sich führen,
  • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

§5 Verhaltensregeln

  1. Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  3. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
  4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
  5. Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
  6. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
  7. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  8. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen, z.B. nass belastete oder seifige Bodenflächen. Rutschfeste Badeschuhe werden vorausgesetzt.
  9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist nicht gestattet. Schwimmhilfen sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
  10. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nur an den „Selbstversorger-Tischen“ verzehrt werden.
  11. Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  12. Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten und Shishas.
  13. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  14. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
  15. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt. Alle Sitz-, Liege- und Ruhebereiche  dürfen nur mit einem trockenen Badetuch und/oder Bademantel benutzt werden.

§6 Haftung

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen, Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
  4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  5. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
  •  Coin 5,00 €
  •  Bademantel  40,00 €
  •  Handtuch 20,00 €
  •  Spindschlüssel 20,00 €

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Werden die vorgenannten Gegenstände aufgefunden und hat der Nutzer beim Badbetreiber seine Kontaktdaten hinterlassen, wird der Badbetreiber ihn kontaktieren und die Erstattung des gezahlten Pauschalbetrags anbieten.

Zum Verlust des Coins: Der beim Erwerb des Coins ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Dieser Kassenbon ermöglicht es bei Verlust des Coins festzustellen, welcher Betrag auf den Coin aufgebucht wurde, dadurch dass der Nutzer mit Hilfe des Coins z.B. Speisen und Getränke im Bad gekauft hat. Diesen Betrag zzgl. der vorgenannten € 5,00 für den Verlust des Coins hat der Nutzer zu bezahlen. Sollte der aufgebuchte Betrag wegen des Verlustes des Coins und auch des Kassenbons nicht feststellbar sein, hat der Nutzer € 25,00 zu bezahlen.

6. Der Betreiber ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtungen e.V.

Straßburger Str. 8, 77694 Kehl

www.verbraucher-schlichter.de

A 1.2 Bestimmungen für den Badebetrieb im Schwimmbad

  • §7 Allgemeine Verhaltensregeln

(1)          Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich.

(2)          Der Aufenthalt im Badebereich der Paracelsus-Therme ist nur in üblicher Badekleidung ohne Taschen gestattet.

(3)          Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt, ebenso wie sportliches Schwimmen oder Tauchen in den Bewegungsbecken.

(4)          Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer. Während der Durchführung der Gymnastik, bzw. Aqua-Fitness darf, wenn es die Kapazität erlaubt, nur im hinteren Bereich geschwommen werden, so dass die Teilnehmer nicht an der Gymnastik gehindert werden.

(5)         Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten  ist nicht gestattet. Schwimmhilfen sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

(6)          Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

(7)          Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

(8)          In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

(9)        Vor der Benutzung der Schwitzräume und der Bewegungsbecken muss geduscht werden.

 

A 1.3 Bestimmungen für den Badebetrieb in der Sauna

§8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

(1)          Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.

(2)          Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

(3)          Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.

§9 Verhalten in der Saunaanlage

(1)          Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.

(2)          Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

(3)          Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

(4)          Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.

(5)          In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.

(6)          Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.

(7)          In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunter­lage mitgenommen werden.

(8)          Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.

(9)          Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.

(10)        Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.

(11)        In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.

(12)        In der Saunaanlage ist absolutes Smartphone-Verbot, außerdem ist telefonieren, fotografieren und filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z.B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u.ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden. Die Kamera muss dann vom Personal mit einem Sticker überklebt werden.

§10 Besondere Hinweise

(1)          Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.

(2)          Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche  Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.

(3)          Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

 

Stand 03.2020

Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH

Erweiterung  der Haus- und Badeordnung zum Bade- und Saunabetrieb unter Pandemie-Bedingungen

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung der Paracelsus-Therme und Sauna Pinea Bad Liebenzell und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z.B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.

Die Paracelsus-Therme und Sauna Pinea werden im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und der Sauna und in der Organisation des Bade- und Saunabetriebes eingestellt. Diese Maßnahmen der Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel  zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Bade- und Saunagäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden.

Gleichwohl wird das Verhalten der Bade- und Saunagäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

 

Lt. Landesverordnung sind wir verpflichtet, Daten (Vor- und Nachname, Telefonnummer oder Adresse) unserer Gäste zu erfassen, um im Bedarfsfall Auskunft an die Behörden geben zu können. Sollten Sie mit dieser Datenerfassung nicht einverstanden sein, dürfen Sie die Paracelsus-Therme und Sauna Pinea nicht besuchen.

 

1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten in der Paracelsus-Therme und Sauna Pinea
  1.     Die Begleitung einer erwachsenen Person ist für Kinder vom vollendeten 4. bis 15. Lebensjahr erforderlich.
  2.     Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken.
  3.     Abstandsregelungen und – markierungen sind zu beachten.
  4.     Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
  5.     Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
  6.     Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.
  7.     Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
  8.     Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  9.     Falls Teile des Thermalbades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

 

2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
  1.      Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Gäste mit Verdachtsanzeichen und für Gäste, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.
  2.     Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  3.     Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  4.     Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
  5.     Duschen Sie vor dem Baden und Saunieren und waschen Sie sich gründlich mit Seife.
  6.     Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.

 

3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
  1.     Halten Sie in allen Räumen und Freibereichen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z.B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  2.     Dusch- und WC-Bereiche dürfen von maximal so vielen Personen betreten werden, wie es am  jeweiligen Eingang gekennzeichnet ist.
  3.     In den Schwimm- und Badebecken sowie in den Saunakabinen gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
  4.     In den Schwimm- und Badebecken sowie in den Saunakabinen muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.
  5.     Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  6.     Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen.
  7.     Vermeiden Sie an Engstellen (Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.
  8.     Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z.B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstands-markierungen im Bad.

Stand 08.2020

Freizeit und Tourismus Bad Liebenzell GmbH